Veloland Schweiz
Migros

 

Velo und Bahn

Der Veloselbstverlad ist in fast allen Zügen der SBB, den meisten Privatbahnen und zahlreichen anderen Transportunternehmungen erlaubt (nur ein Velo pro Person).

Veloselbstverlad ist nur möglich, sofern genügend Platz vorhanden ist.

Die nationalen Veloselbstverlad-Billette gelten bei den SBB und vielen weiteren Schweizer Transportunternehmungen wie bei der PostAuto Schweiz AG, nicht aber bei vielen Schifffahrtsgesellschaften und Bergbahnen. Für diese ist ein spezieller Fahrausweis nötig.

Nationale Veloselbstverlad-Billette sind: Velo-Pass, Velo-Tageskarte, Velo-Multitageskarte und Kurzstrecken-Billette für Velos.
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Wo der Selbstverladewagen steht, zeigt Ihnen am Bahnhof das blaue Zuginformationsplakat. Begeben Sie sich schon vor der Zugeinfahrt in den entsprechenden Sektor.

Die bei den Türen angebrachten Velopiktogramme leiten Sie zur Veloplattform.

Züge ohne Verlademöglichkeit oder reservierungspflichtige Züge sind im Kursbuch und auf den gelben Abfahrtstabellen an den Bahnhöfen gekennzeichnet.

In der Velosaison vom 21. März bis 31. Oktober besteht ein kostenpflichtiges Reservierungsobligatorium auf allen InterCity-Neigezügen (Zugskategorie ICN).

Veloselbstverlad ist für Gruppen ab zehn Personen nicht erlaubt. Für Gruppenausflüge wie beispielsweise Schulreisen empfehlen wir Ihnen die Mietvelos von Rent-a-Bike. Alle Infos dazu erhalten Sie über rent-a-bike oder in der Broschüre «Mit dem Mietvelo auf Tour» (am Bahnhof erhältlich). Falls Ihre Gruppe trotzdem mit den eigenen Velos fahren möchte, sollten Sie die Velos als Reisegepäck aufgeben. Die Bahnen transportieren die Velos an jede für die Gepäckaufgabe vorgesehene Bahnstation.

Auf den Bahnsteigen herrscht Fahrverbot, bitte schieben Sie deshalb Ihr Velo auf dem Perron.

Das Überschreiten der Gleise ist auch mit dem Velo verboten.

Weitere Informationen über den Veloselbstverlad
www.sbb.ch/velo

Rail Service SBB
Tel. ++41 (0) 900 300 300
(CHF 1.19/Min. vom Schweizer Festnetz) oder
Fahrplan SBB


 

Velo und PostAuto»

Gerne transportieren wir Ihr Fahrrad im Postauto, sofern genügend Platz im Fahrzeug vorhanden ist und die Fahrgäste nicht benachteiligt werden. Während der Sommersaison verkehren die Postautos in touristischen Gebieten mit Veloträgern am Fahrzeugheck. Das Velo muss vom Besitzer begleitet werden und über einen gültigen Fahrausweis verfügen.

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